Gemeindeversammlung Burgistein: Alle Traktanden einstimmig angenommen
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Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2026
Alle Traktanden einstimmig genehmigt
An der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2026 nahmen 44 Stimmberechtigte teil (von insgesamt 868 Stimmberechtigten). Sämtliche Traktanden wurden einstimmig angenommen.
Die Jahresrechnung 2025 schliesst im Gesamthaushalt (inkl. Spezialfinanzierungen) mit einem Ertragsüberschuss von CHF 367’843.85 ab. Im Allgemeinen Haushalt resultierte ein Ertragsüberschuss von CHF 500’944.76. Der Steuerertrag lag um CHF 738’000 über dem budgetierten Wert. Zudem konnten zusätzliche Abschreibungen in der Höhe von CHF 195’840 vorgenommen werden. Insgesamt ergibt sich damit eine Besserstellung gegenüber dem Budget von CHF 792’085. Das Eigenkapital beträgt per Ende 2025 neu CHF 4’539’000.
Die anwesenden Stimmberechtigten genehmigten die Jahresrechnung 2025 einstimmig.
Ebenfalls einstimmig angenommen wurde die Teilrevision des Organisationsreglements. Diese beinhaltet insbesondere die Reduktion des Gemeinderats von bisher sieben auf künftig sechs Mitglieder. Der Präsident beziehungsweise die Präsidentin erhält neu bei Stimmengleichheit den Stichentscheid.
Darüber hinaus wurde dem Gemeinderat eine erweiterte Kreditkompetenz eingeräumt. Verpflichtungskredite bis CHF 100’000 können künftig abschliessend durch den Gemeinderat genehmigt werden (bisher CHF 50’000). In diesem Zusammenhang entfällt das fakultative Referendum für Kreditbeträge zwischen CHF 50’000 und CHF 100’000.
Auch die Bildungskommission wird angepasst: Die Anzahl Mitglieder wird von bisher 5–7 auf neu 3–5 Personen reduziert. Hintergrund dieser Änderung ist die in den vergangenen Jahren zunehmend schwierige Rekrutierung genügend Kommissionsmitglieder.
Als drittes Traktandum genehmigten die Stimmberechtigten die Teilrevision der Überbauungsordnung (UeO) «Alpenblick» aus dem Jahr 1999 im Ortsteil Burgiwil. Das Gebiet umfasst insgesamt 15 Parzellen, wobei auf 11 Parzellen Hauptbauten vorgesehen sind (davon 10 bereits überbaut). Mit der Teilrevision werden insbesondere Erleichterungen für An- und Kleinbauten geschaffen, beispielsweise für Pergolas oder Velounterstände. Zudem wurde die UeO an die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) angepasst.
Text: Gemeinde Burgistein

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