Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 17. Juni 2026
Die ordentliche Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2026 wurde durch Gemeindepräsident Simon Reber geleitet. An der Versammlung nahmen 38 Stimmberechtigte teil, was einer Beteiligung von 3,1 Prozent der insgesamt 1’219 Stimmberechtigten entspricht.
Über folgende Traktanden wurde beraten und beschlossen:
Jahresrechnung 2025 – Beratung und Genehmigung
Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 86’201.72 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 80’359.00. Die Besserstellung gegenüber dem Budget beträgt somit rund CHF 166’560.72.
Massgeblich verantwortlich dafür sind insbesondere:
- rund CHF 55’000 tieferer Personalaufwand
- tiefere Entschädigungen an Gemeinden und Kanton von rund CHF 58’000
- höhere Beiträge von Gemeinden und Kanton von rund CHF 106’000
Der Bilanzüberschuss von CHF 5’665’313.69 erhöht sich aufgrund des positiven Jahresergebnisses um CHF 74’232.60 und beträgt per 31. Dezember 2025 neu CHF 5’739’546.29.
Die Nettoinvestitionen beliefen sich auf insgesamt CHF 312’089.85 und verteilen sich im Allgemeinen Haushalt auf folgende Projekte:
- CHF 31’517.85 für den Ersatz der IT-Verwaltung
- CHF 33’466.75 für die Umgestaltung des Sandplatzes bei der Turnhalle
- CHF 70’197.80 für diverse Strassensanierungen
- CHF 19’518.40 für die Erschliessung Rohrimoos
- CHF 33’373.50 für die Gesamtrevision der Ortsplanung 2025
- CHF 15’531.00 für die Zustandskontrolle der Hofdüngeranlagen
- CHF 108’484.55 als Investitionsbeiträge an die ARA Thunersee
Beschluss: Die Gemeindeversammlung genehmigt die Jahresrechnung 2025 einstimmig.
Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt für die Liegenschaften des Finanzvermögens – Beratung und Genehmigung
Das bestehende Reglement stammt aus dem Jahr 2005. Inzwischen wurde das damalige Harmonisierte Rechnungslegungsmodell (HRM1) durch HRM2 ersetzt. Die notwendigen Anpassungen werden nun im Reglement umgesetzt.
Zusätzlich wird neu geregelt, dass bei einer Neubewertung infolge von Renovationsarbeiten eine allfällige Wertberichtigung aus der Spezialfinanzierung Liegenschaften Finanzvermögen entnommen werden kann.
Beschluss: Das Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt für die Liegenschaften des Finanzvermögens wird rückwirkend per 1. Januar 2026 einstimmig genehmigt.
Rechnungsprüfungsorgan – Wiederwahl
Das Rechnungsprüfungsorgan überprüft jährlich die Jahresrechnung der Gemeinde vor deren Genehmigung durch die zuständige Instanz. Bis zum 1. September 2026 nimmt es zudem die Funktion der Datenschutzaufsichtsstelle der Gemeinde Buchholterberg wahr. Anschliessend geht diese Aufgabe an die kantonale Datenschutzbehörde über.
Die Firma Fankhauser & Partner AG wurde erstmals an der Gemeindeversammlung vom 30. November 2022 für die Amtsdauer vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026 gewählt.
Wiederwahl: Die Gemeindeversammlung bestätigt die Fankhauser & Partner AG einstimmig als Rechnungsprüfungsorgan für die Amtsdauer vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2030.
Im Anschluss informierte der Gemeinderat über den Stand der laufenden Projekte zur Schulraumplanung sowie über die Gesamtrevision der Ortsplanung.
Text: Gemeindeverwaltung Buchholterberg












