Därligen beschliesst Planungszone für Zweitwohnungen
Gemeinde will Entwicklung bei Zweitwohnungen und Kurzzeitvermietungen genauer prüfen
Der Gemeinderat Därligen hat für das gesamte Gemeindegebiet eine Planungszone nach Art. 27 RPG sowie Art. 62 BauG erlassen. Die Planungszone gilt für eine Dauer von zwei Jahren.
Mit diesem Schritt will die Gemeinde sicherstellen, dass während der laufenden Abklärungen keine Entwicklungen stattfinden, welche die zukünftige Regelung von Zweitwohnungen und deren kurzzeitiger Vermietung beeinträchtigen könnten.
Herausforderungen durch Kurzzeitvermietungen
Die Entwicklung in Därligen und in der Region Bödeli im Zusammenhang mit kurzzeitigen Vermietungen stellt die Gemeinde vor zunehmende Herausforderungen. Der Gemeinderat sieht sich laut eigenen Angaben immer häufiger mit Reklamationen aus der Bevölkerung konfrontiert.
Dabei geht es insbesondere um den Verlust von Wohnraum für Einheimische sowie um Störungen durch kurzzeitige Vermietungen. Als problematisch werden unter anderem Lärmbelästigungen nach 22 Uhr an Werktagen genannt. Auch späte Anreisen können zu entsprechenden Störungen führen.
Gerade in beliebten Tourismusregionen, in denen keine neuen Zweitwohnungen mehr erstellt werden können, werden zunehmend bestehende altrechtliche Wohnungen in Zweitwohnungen umgenutzt.
Zweitwohnungsanteil von 36 Prozent
«Wir wollen nun eine Auslegeordnung machen und danach eine sinnvolle Regelung für die Gemeinde erstellen», erklärt Gemeindepräsident Hans Wolf.
Der Zweitwohnungsanteil in Därligen beträgt aktuell 36 Prozent. Mit der Planungszone möchte der Gemeinderat zunächst die Situation umfassend analysieren und anschliessend mögliche Regelungen für die Zukunft erarbeiten.
Neue Bewilligungspflicht
Mit dem Erlass der Planungszone ist die Umnutzung von bisher als Erstwohnung genutzten Wohnungen zu Zweitwohnungen neu baubewilligungspflichtig.
Auch die Um- oder Neunutzung einer Wohnung für eine kommerzielle und gewerbsmässige Kurzzeitvermietung ist baubewilligungspflichtig.
Bereits heute bestehende Zweitwohnungen können während der zweijährigen Dauer der Planungszone weiterhin wie bisher genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Kurtaxen gemäss Kurtaxenreglement der Gemeinde abgerechnet wurden und die Wohnungen im Gebäude- und Wohnungsregister erfasst sind. Als Stichtag gilt der 27. Juli 2026.
Quelle: Gemeinde Därligen














