Stadtrat befindet über die Überbauungsordnung «Dahlienweg»
1. September 2026
Die Wohnbaugenossenschaft Stern plant, die sanierungsbedürftige Siedlung am Dahlienweg durch moderne Neubauten zu ersetzen. Im September entscheidet der Stadtrat über die Überbauungsordnung «Dahlienweg».
Mit der neuen Überbauungsordnung (UeO) «Dahlienweg» werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um dringend benötigten genossenschaftlichen Wohnraum zu schaffen. Anstelle von ursprünglich vorgesehenen 30 Wohnungen sind 45 Genossenschaftswohnungen geplant. Das Projekt berücksichtigt eine hohe Wohn- und Lebensqualität sowie Aspekte der Nachhaltigkeit und trägt zur Umsetzung der Ziele des Stadtentwicklungskonzepts STEK 2035, der Wohnstrategie 2030 sowie des Gegenvorschlags zur «Thuner Wohn-Initiative» bei. Am 19. September 2026 entscheidet der Stadtrat über die Überbauungsordnung «Dahlienweg».
Breite Akzeptanz und weiteres Vorgehen
Die Überbauungsordnung «Dahlienweg» lag vom 22. Mai bis 22. Juni 2026 öffentlich auf (vgl. Medienmitteilung vom 18. Mai 2026). Während der öffentlichen Planauflage gingen weder Einsprachen noch Rechtsverwahrungen ein.
Nach dem Beschluss des Stadtrats wird die Überbauungsordnung dem Kanton zur Genehmigung eingereicht. Mit dem Genehmigungsentscheid wird Mitte 2027 gerechnet. Der Baustart ist im Frühjahr 2029 vorgesehen.
Quelle und Foto: Stadt Thun














